Nahezu jedes Unternehmen und deren Beschäftigte spüren die Folgen der Corona-Pandemie auf die Arbeitswelt. Einige Unternehmen können es ihren Beschäftigten ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten. Aber nicht jede Tätigkeit kann von zu Hause aus erledigt werden.
Es lässt sich daher nicht vermeiden, dass nach wie vor viele Beschäftigte vor Ort in den Betrieben arbeiten. Zudem ist es aus wirtschaftlichen Gründen unerlässlich, den Betrieb in geregeltem Maße wieder hochzufahren und die Beschäftigten wieder „zurück ins Unternehmen zu holen“. Dabei muss das Ansteckungsrisiko durch das Corona-Virus mit organisatorischen, hygienischen und persönlichen Maßnahmen minimiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte vor wenigen Tagen einen sogenannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, eine vom BMAS herausgegebene Empfehlung zum Umgang mit dem Virus in der Arbeitswelt. In den vergangenen Tagen hatte ich hierzu zahlreiche Gespräche mit Geschäftsführern, Personal- und Produktionsleitern deutscher Unternehmen. Der Tenor war eindeutig: Eine um die infektionschutzrelevanten Aspekte erweiterte (keine vollständig neue) Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt der Maßnahmen. Die Arbeitssysteme werden unter Präventionsgesichtspunkten betrachtet: Zielsetzung ist die Infektionsvermeidung. Dabei liegt das Augenmerk erstens auf einer strukturierten Verhältnisprävention bei der Gestaltung der Arbeitssysteme und zweitens – sehr wichtig – in der konsequenten Verhaltensprävention durch die Beschäftigten. Im Zentrum der arbeitswissenschaftlichen Verhältnisprävention steht die Distanz der Beschäftigten untereinander: Die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,50 Meter ist durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten (z. B. Bodenmarkierungen, Abstand in Umkleiden durch versetzten Schichtbeginn usw.). Ein Fokus der Verhaltensprävention liegt beispielsweise in der Pflicht der Beschäftigten zur strikten Einhaltung der Hygienevorschriften (Händehygiene, Werkzeughygiene usw.). Der Schutz der Gesundheit hat eine hohe Priorität und eine Mitwirkung aller Beschäftigten und Führungskräfte führt zum Erfolg des minimierten Ansteckungsrisikos. Eine systematische Unterweisung zur Umsetzung und Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln trägt zum Gelingen bei.
veröffentlicht als Kommentar der Woche der BDA-Agenda vom 27.4.2020
https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_arbeitsschutz-im-zeichen-von-corona
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